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Noch in der Nachkriegszeit waren die markt- und geldwirtschaftlichen Folgen der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft spürbar. Eine riesige Geldmenge stand einem sehr geringen Angebot an Waren gegenüber. Es war viel Geld im Umlauf, aber es war wertlos.
Um die Währungsverhältnisse zu stabilisieren und die Kaufkraft anzukurbeln, kam es im Sommer 1948 in den drei Westzonen zu einer Währungsreform. Am 19. Juni wurde das Währungsgesetz der westlichen Militärgouverneure durch Rundfunk und Extrablätter bekannt gegeben. Am 20./21. Juni erfolgte dann in den Ausgabestellen für Lebensmittelkarten die Umstellung von Löhnen, Gehältern, Pensionen, Renten, Mieten und Pachtzinsen im Verhältnis 1:1 und eine Barauszahlung an jeden Bewohner. Am Tag nach der Währungsreform waren die Läden wieder mit Ware gefüllt.
Im Währungsgesetz von Juni 1948 heißt es:
"Mit Wirkung vom 21. Juni 1948 gilt die Deutsche-Mark-Währung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Deutsche Mark, die in hundert deutsche Pfennige eingeteilt ist. …
Jeder Einwohner des Währungsgebietes erhält im Umtausch gegen Altgeldnoten desselben Nennbetrages bis zu sechzig Deutsche Mark in bar (Kopfbetrag). Ein Teil des Kopfbetrages in Höhe von nicht mehr als vierzig Deutsche Mark wird sofort ausgezahlt, der Rest innerhalb von zwei Monaten… ."
(Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des vereinigten Wirtschaftsgebietes 1948, Beilage 5, S. 1)