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Die Erfassung von Geburt, Taufe und Eheschließung wurde mit Hilfe einer einheitlichen Zivilverwaltung und der Neuorganisation der Kirchen auf die neue Verwaltung übertragen. Die Eheschließung wurde zu einem zivilen Verwaltungsakt.
Die linksrheinischen Gebiete wurden unter dem Regierungskommissar der Franzosen nach dem Vorbild des Mutterlandes in Departements, Arrondissements, Kantone und Mairien eingeteilt. Im Norden gab es das Rur-Departement mit Verwaltungssitz in Aachen, im Süden das Rhein- und Mosel-Departement mit der Hauptstadt Koblenz sowie das Saar-Departement mit Sitz in Trier. Dieser klar gegliederte Verwaltungsaufbau ermöglichte erstmals eine rheinlandweit einheitliche Kommunalverwaltung.
A. Klebe berichtete hierüber:
"Eine Verordnung des Regierungs Commissaire Rudler … unterwirft alle Schriften und Akten der E i n r e g i s t r i r u n g, und bestimmt den Tarif, welcher die Klassen dieser Akten nach dem verschiedenen anschlage der davon zu entrichtenden Gebühren enthält. Alle Akten, gerichtliche und außergerichtliche, Quittungen, Käufe, Sessionen, Kontrakte, Vollmachten, Protokolle, Testamente, Erbschaften, gerichtliche Ausfertigungen, Frachtbriefe, Abschriften, Zeugnisse, Abschiede, Urtheile, Vormundschaften, Appellationen, kurz alles, ist diesem Enregistrement unterworfen."
(Klebe, A.: Reise auf dem Rhein, 1806, Frankfurt a.M., S. 75f.)