Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

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Knabe

Kinderarbeit war im 19. Jahrhundert üblich. Scharenweise wurden Kinder in Armenhäusern rekrutiert und als billige Arbeiter in Fabriken geschickt. Sie schufteten nicht selten 14 bis 16 Stunden am Tag. Vielfach wurden sie von Aufsehern geschlagen. Die staatlichen Maßnahmen gegen Kinderarbeit und Misshandlung waren zaghaft und halbherzig. 1824 erstellte die preußische Regierung einen amtlichen Bericht über die katastrophalen Zustände und Auswirkungen der Kinderarbeit. 1859 galten Jugendarbeitsschutzbestimmungen, die beispielsweise bei zehn Stunden Arbeit um die Mittagszeit Bewegung an der frischen Luft zusicherten. Kinder unter neun Jahren durften nicht mehr als Arbeitskräfte eingesetzt werden.

Im Kinderschutzgesetz von 1903 wurde die Arbeitszeit gesenkt. Dies hatten auch die Eltern bei der Heranziehung ihrer Kinder zur Heimarbeit zu beachten. Im Rheinland blieb Kinderarbeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein verbreitet.

 

Friedrich Engels berichtet 1845 über Kinderarbeit in Kohlebergwerken:
"In den Kohlen- und Eisenbergwerken arbeiten Kinder von 4, 5, 7 Jahren; die meisten sind indes 8 Jahre alt. … Der Transport der Kohlen und des Eisengesteins … ist eine sehr schwere Arbeit, da dies Material in ziemlich großen Kufen ohne Räder über den holprigen Boden der Stollen, fortgeschleift werden muss, oft über feuchten Lehm oder durch Wasser, oft steile Abhänge hinauf, oft durch Gänge, die zuweilen so eng sind, dass die Arbeiter auf Händen und Füßen kriechen müssen. Zu dieser anstrengenden Arbeit werden … ältere Kinder und heranwachsende Mädchen genommen."
(Auszug aus: Engels, Friedrich: Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Nach eigner Anschauung und authentischen Quellen, Leipzig 1845.)

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