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Das französische Gesetzbuch „Code Civil" garantierte den einfachen Bürgern erstmals grundlegende Rechte, wie etwa die Freiheit der Person, des Eigentums oder die Gewerbefreiheit. Gleichheit vor dem Gesetz war ebenfalls etwas Neues für die Rheinländer. Die Menschen im Rheinland nahmen französische Manieren und Mode an.
Die neue Gesetzesordnung gewährleistete auch die Gleichheit vor dem Gesetz.
Dazu schrieb A. Klebe um 1800 auf seiner Rheinlandreise:
"Die Sitzungen der Gerichte sind öffentlich, die Richter beratschlagen insgeheim; die Urtheile werden mit lauter Stimme verkündet, und müssen die Bewegsgründe nebst den Worten des angewandten Gesetzes enthalten. Alle Bürger sind vor dem Gesetze gleich – jeder Vorzug eher, als ein anderer gerichtet zu werden, ist eine Ungerechtigkeit; alle Privilegien in der Gerichtsbarkeit hören auf."
(Klebe, A.: Reise auf dem Rhein, 1806, Frankfurt a.M., S. 99)