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Die Presselandschaft brach nach der Kapitulation Deutschlands zusammen, die Alliierten verfügten zunächst ein Erscheinungsverbot für Druckerzeugnisse. Im Rheinland erlaubten die britischen Behörden wenige Monate nach Kriegsende, wieder eigene, deutschsprachige Zeitungen zu verlegen. Voraussetzung hierfür war eine von der Militärverwaltung ausgestellte Erscheinungserlaubnis, die sog. Lizenz. Sie dient als Kontrollorgan und Disziplinierungsmaßnahme, konnte sie doch problemlos entzogen werden, wenn Redakteure und Herausgeber gegen Vorgaben der Militärverwaltung verstießen.
Die Aachener Nachrichten erhielten als erste Zeitung in der britischen Besatzungszone eine solche Lizenz.