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Die Justizbehörden stellten das letzte Glied in der Verfolgungskette dar. Eine wichtige Rolle kam hierbei den Sondergerichten zu, die im März 1933 eingesetzt wurden. Sie sollten eine harte und rasche Aburteilung gewährleisten und so eine abschreckende Wirkung erzielen. Künftig war jede Kritik am NS-Regime strafwürdig.
Das Besondere und gleichzeitig Gefährliche der Sondergerichte lag darin, dass gegen seine keine Berufung möglich war. Da Staatsanwälte und Richter unter politischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden, konnte von einer unabhängigen Justiz keine Rede mehr sein.
Im 1893 errichteten Gerichtsgebäude am Appellhofplatz residierte das Kölner Landgericht, an dem im März 1933 das erste Kölner Sondergericht eingesetzt wurde. Das Gerichtsgebäude lag unmittelbar dem EL-DE-Haus gegenüber, das seit Dezember 1935 Sitz der Kölner Gestapo war. So war ein "kurzer Dienstweg" gewährleistet.