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Dem HJ-Streifendienst kam bei der Verfolgung unangepasster Jugendlicher eine zentrale Bedeutung zu. Bereits Mitte 1933 ins Leben gerufen, entwickelte sich die HJ-Sonderformation mit dem Verbot bündischer und konfessioneller Gruppen seit 1935 zu einer Art oberster Aufsichtsinstanz.
Da es dem Streifendienst zunächst verboten blieb, direkt einzuschreiten, kam der Zusammenarbeit mit der Polizei große Bedeutung zu. Ab August 1937 zeichnete der Streifendienst dann für Überwachung und Bekämpfung aller „politischen und kriminellen Vorgänge innerhalb der der deutschen Jugend" zuständig.
Am 1. Mai 1934 wurde im Gau Köln-Aachen offiziell ein HJ-Streifendienst eingesetzt, der kontrollieren sollte, ob HJ-Angehörige auf Fahrten die Anordnungen der HJ-Führung befolgten. Daneben richtete sich der Streifendienst gegen unangepasste Jugendliche. So sollte er darauf achten, ob bunte Halstücher oder unvorschriftsmäßige Lederknoten - typische Kennzeichen der bündischen Jugend - getragen wurden oder verbotener Weise in freien Gewässern gebadet wurde.