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Sie sind hier: WirRheinländer > Weimarer Republik, Nazidiktatur und Zweiter Weltkrieg (1919 – 1945) > Von Navajos und Edelweißpiraten: Unangepasstes Jugendverhalten in Kölln 1933 - 1945 > Chronik > Verbote
Nach 1933 war auch der Jugendbereich geprägt von Gleichschaltung und Verboten. Sämtliche Gruppen und Verhaltensweisen, die den neuen Machthabern nicht genehm waren, wurden verunglimpft, verboten und somit kriminalisiert. Nachdem die Jugendorganisationen der Arbeiterbewegung schon in den ersten Wochen nach der Machtübernahme aufgelöst worden waren, folgten die konfessionellen und bündischen Gruppen.
Als Baldur von Schirach am 17. Juni 1933 zum "Jugendführer des Deutschen Reiches" ernannt wurde, verbot er am gleichen Tag den "Großdeutschen Bund", ein erst Ende März 1933 aus acht Jugendbünden gebildetes Zweckbündnis zur Wahrung bündischer Autonomie. Obwohl national und zur Anpassung bereit, hatte der Bund gegen den Alleinvertretungsanspruch der HJ keine Chance. Sein Verbot stellte den Anfang vom Ende der Bündischen Jugend dar.