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In Jugendlichen, die sich Freiräume erhalten wollten, erblickte die Reichsjugendführung eine stete Gefahr für den "gesunden Volkskörper". Vor diesem Hintergrund richtete sie ein eigenes Arbeitsgebiet "Sexuelle Verwahrlosung" ein, wobei solche Tendenzen in erster Linie in der Homosexualität und bei weiblichen Jugendlichen ausgemacht wurden. Insgesamt wurde aber all das als „sexuelle Verwahrlosung" definiert und verfolgt, was der lustfeindlichen "Fortpflanzungssexualität" der NS-"Volkskörperstrategen" widersprach.
Homosexualität war schon vor 1933 ein Thema der bündischen Jugendbewegung, das vom NS-Regime dankbar aufgegriffen wurde. Das tat man nicht nur, um die bündischen Gruppen zu kriminalisieren, sondern auch, um vergleichbare Erscheinungen in der HJ mit äußeren Einflüssen zu begründen. Homosexualität wurde daher auf "falsche Führungs-, Organisations- und Erziehungsgrundsätze" in den Bünden zurückgeführt, während wahrheitswidrig betont wurde, die HJ habe "das Problem der Homosexualität vor 1933 in ihren Reihen nicht gekannt".