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Das Rheinland unter den Franzosen (1794 – 1813)

Das Französische wird „populaire"

Der Integrationsprozess des Rheinlands in den französischen Staat machte rasche Fortschritte, weil namentlich das Wirtschaftsbürgertum die Vorzüge des französischen Systems erkannte (Rechtssicherheit, Handels- und Gewerbefreiheit, verbesserte Exportchancen). Auch die Juden erhielten nun endlich ihre staatsbürgerliche Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung, auch wenn für sie weiterhin gewisse Ausnahmebestimmungen galten.
Die politisch-militärische Hegemonie Frankreichs machte im Rheinland viele französische Begriffe „populaire" und erweiterte so den ohnehin stattlichen Bestand französischer Lehnwörter aus dem 17. Jahrhundert. Das Französische drang in alle Lebensbereiche vor. Obwohl die Sprache der Besatzer, genoss es bei Bürgern und Adligen das „Flair" von Bildung, Eleganz, und Kultiviertheit. In ihren Ohren hob sich der „Charme" seines melodi-schen Wohlklangs angenehm von der Rustikalität bäuerlicher Dialekte ab. Im Rheinland war das Französische „en vogue". Dass die neue Mode des „Parlierens" in Deutschland Tradition hatte, belegt ebendieses Lehnwort beispielhaft. Schon Ende des 16. Jahrhunderts hatte die Adaption „parlieren" die Bedeutung „vornehm, gewählt sprechen" angenommen. Damit spiegelte es die Rolle Frankreichs als eines Schrittmachers barocker Kultur in einer Zeit wieder, da Deutschland schwer unter den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges gelitten hatte.

Die auf Napoleons Betreiben erfolgte Registrierung von Personenstandsdaten verdrängte einige deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen (Ohm/Oheim, Muhme, Vetter, Base) durch französische Begriffe (Onkel, Tante, Cousin, Cousine). Auch die deutschen Wörter Großvater, Großmutter und Großeltern entstanden erst in der „Franzosenzeit" in Analogie zum französischen grand-père, grand-mère und grands-parents. Die deutschen Entsprechungen Ahn/Altervater, Ahne/Ahnin/Altermutter und Ahneltern kamen allmählich außer Gebrauch.
Eine erhebliche Belastung für die Bevölkerung stellte jedoch das französische Konskriptionssystem dar, d.h. die Militärpflicht aller männlichen Einwohner zwischen dem 18. und dem vollendeten 40. Lebensjahr. Den materiell Bessergestellten war es möglich, sich durch die Stellung eines Ersatzmannes von der Militärpflicht zu befreien. Insgesamt hat die rheinische Bevölkerung in den napoleonischen Kriegen zwischen 1801 und 1813 einen erheblichen Blutzoll entrichten müssen.
Etwas anders verlief die Entwicklung auf dem rechten Rheinufer, das bis zum Jahre 1806 unter der Herrschaft der alten Gewalten blieb, zum Teil allerdings zwischen 1795 und 1801 von den Franzosen besetzt war.

Porträtzeichnung Joachim Murats

Durch die Zusammenfassung weiter Teile des rechtsrheinischen Gebiets und Westfalens schufen die Franzosen 1806 das neue Großherzogtum Berg. Es stand zunächst unter der Herrschaft Joachim Murats, eines Schwagers Napoleons, ab 1808 und nach Hinzufügen weiterer Gebiete war es dem Kaiser der Franzosen direkt unterstellt. Im Großherzogtum Berg, das seinerseits Bestandteil des sog. Rheinbundes unter napoleonischem Protektorat war, wurde die Integration in das französische System nicht im gleichen Maße vorangetrieben wie auf dem linken Rheinufer. Auch hier galt die allgemeine Wehrpflicht, deren Einhaltung den Franzosen immer mehr zum eigentlichen Anliegen ihrer Herrschaft wurde.
Nach dem gescheiterten Russlandfeldzug und der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19.10.1813) brach das französische Herrschaftssystem in Deutschland rasch zusammen. Das rechte Rheinufer befand sich seit dem Jahresende 1813 fest in alliierter Hand, das linke Rheinufer wurde bis zum März 1814 zurückerobert. Im Ersten Pariser Frieden (30.05.1814) einigten sich die Alliierten auf eine provisorische Verwaltung der rheinischen und westfälischen Territorien. Auf dem Wiener Kongress wurde im April 1815 beschlossen, diese Länder dauerhaft der preußischen Krone zu unterstellen.

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