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Inhaltsverzeichnis

Das Rheinland unter den Franzosen (1794 – 1813)

1806

Der Rheinbund

Der Rheinbund war als Zusammenschluss deutscher Mittelstaaten auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. zustande gekommen. Dieser Staatenbund war von Napoleon abhängig. Er diente der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen sowie der aktiven Unterstützung der militärischen Ziele Napoleons.
Am 12. Juli 1806 unterzeichneten 16 Deutsche Reichsstände, darunter vier Kurfürsten, die Rheinbundakte - bezeichnenderweise in Paris. Der nächste völkerrechtliche Schritt der Rheinbundstaaten war der Austritt aus dem Verband des Alten Reiches auf dem Reichstag von Regensburg am 01. August desselben Jahres.
Dieser Vorgang an sich war nach der Reichsverfassung unmöglich. Dennoch kündigten die Fürsten alle sie betreffenden Reichsgesetze auf und legten ihre Titel und Würden ab, sofern diese direkten Bezug zu Kaiser und Reich gehabt hatten. Der Reichsdeputationshauptschluss, der vielen späteren Rheinbundfürsten im Rahmen der Säkularisation Gebietsgewinne eingebracht hatte, wurde weiterhin anerkannt.

Maximilian Joseph I. König von Bayern

Zum Rheinbund gehörten unter anderem Bayern und Württemberg sowie der Kur-Erzkanzler des Reiches, Karl Theodor von Dalberg, der zugleich Landesherr von Aschaffenburg-Regensburg war. Das politische und territoriale Gewicht der vereinten Fürsten führte schließlich zum Ende des Alten Reiches. Kaiser Franz II., der bereits den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen hatte, dankte am 6. August 1806 als römisch-deutscher Kaiser ab und erklärte das Reich für erloschen. Er folgte damit einem Ultimatum Napoleons. In den folgenden zwei Jahren schlossen sich weitere 23 deutsche Staaten dem Rheinbund an. Nur Österreich, Preußen, Dänisch-Holstein und Schwedisch-Pommern konnten diesen Schritt vermeiden.
Der Rheinbund gestaltete sich in erster Linie als Offensiv- und Defensivbündnis und diente der Ausweitung und Festigung des französischen Kaiserreiches. Im Bündnisfall sollte ein gemeinsames Heer unter Führung Napoleons aufgestellt werden, zu dem Frankreich 200.000 Soldaten stellte. Bayern hatte 30.000, Württemberg 12.000, Sachsen 20.000 und Westfalen 25.000 Soldaten beizusteuern. Die Verluste stiegen bis ins Unvorstellbare. Den Russlandfeldzug von 1812 überlebten vom bayerischen Kontingent nur etwa 3000 Soldaten. Durch die Kriege Napoleons entstanden schließlich auch so hohe finanzielle Belastungen, dass die deutschen Staaten beinahe in den Staatsbankrott getrieben wurden. Zudem hatten verschiedene Rheinbundstaaten noch Kriegsentschädigungen an Frankreich zu zahlen.
Als Protektor der Rheinbundstaaten standen dem Kaiser der Franzosen die Entscheidung über den Bündnisfall und die gemeinsame Außenpolitik zu. Der Bestand der deutschen Territorien war trotz aller Zusagen Napoleons ungewiss. So wurden 1807 Erfurt und 1810 der gesamte Nordwesten Deutschlands von Frankreich annektiert. Zahlreiche deutsche Fürsten erfuhren Rangerhöhungen und gleichzeitig wurden mehrere kleinere Territorien mediatisiert. Ursprünglich sollte der Rheinbund eine Verfassung und gemeinsame Staatsorgane erhalten, was aber schnell an dem Streben der Einzelstaaten nach Souveränität scheiterte. Vor allem Bayern wollte eine eigenständige Macht werden.
Noch 1806 berief der Fürstprimas Dalberg, der eine dem Reichskanzler vergleichbare Stellung innehatte, einen Bundestag ein, der jedoch nie zusammentrat. Bayern und Württemberg weigerten sich, Gesandte zu schicken. Innerhalb der Rheinbundstaaten fand das Streben der Fürsten nach Souveränität seinen Ausdruck in der Ausschaltung der Landstände, die bisher ein Gegengewicht zur Fürstenmacht gebildet hatten. Ein weiteres Ziel der Rheinbundstaaten war die Reform der bestehenden Verhältnisse hin zu einem zentral verwalteten, einheitlich regierten Staatswesen. Napoleon schuf mit dem Großherzogtum Berg und dem Königreich Westfalen Modellstaaten, in deren Verwaltungsstruktur er selbst häufiger eingriff. Je größer die Staaten waren, desto mehr Reformen wurden durchgeführt.
Besonders die Länder, die große territoriale Zugewinne erzielt hatten, waren zu Strukturreformen förmlich gezwungen, um ein einheitliches Staatswesen zu schaffen. Einige kleinere Territorien behielten dagegen ihre bisherige Verwaltungsstruktur weitgehend unverändert bei. Doch wurde eine rechtliche Gleichheit aller Bürger durchgesetzt und der Code Napoleon als einheitliches Gesetzbuch eingeführt. Standesunterschiede und Leibeigenschaft wurden beseitigt und die Gewerbefreiheit eingeführt. Auch Justiz und Militär wurden nach französischem Vorbild umgestaltet. Insgesamt beseitigten die Rheinbundstaaten das Feudalsystem. In Bayern und Baden waren Volksvertretungen vorgesehen, doch führte zuerst 1812 das Königreich Westfalen eine solche ein.
Am 09. Dezember 1813 beschlossen die gegen Napoleon verbündeten Mächte, Österreich, Preußen und Russland, neben der Herstellung des Status quo ante von 1805 für Preußen und Österreich auch die Auflösung des Rheinbundes herbeizuführen. Bereits am 08. Oktober hatte sich Bayern im Vertrag von Bad Ried zugunsten der Alliierten vom Rheinbund gelöst. Die Anerkennung der neuen bayerischen Grenzen wirkte auf die übrigen Rheinbundstaaten. Noch während der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19. Oktober 1813) liefen württembergische und sächsische Hilfstruppen über. Die faktische Auflösung des Rheinbundes setzte ein, während Napoleon militärisch entscheidend geschlagen wurde. Damit blieb der Rheinbund nur eine Episode zwischen der Auflösung des Alten Reiches und der Gründung des Deutschen Bundes vom 08. Juni 1815.

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