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Die 48er Revolution

Die Frankfurter Nationalversammlung

Obwohl die Abgeordneten ihre Sitze in freier, gleicher, direkter und geheimer Wahl zugesprochen bekamen, spiegelte die Frankfurter Nationalversammlung nicht annähernd die Sozialstruktur der Bevölkerung des Deutschen Bundes wider. Über 600, fast 75%, der insgesamt 830 Delegierten (585) und Stellvertreter (245) waren akademisch gebildet. 85 Volksvertreter, also 10%, gehörten dem Adelsstand an. Unter den Parlamentariern gab es 223 Juristen, 124 Lehrer und 184 Freiberufler, davon 106 Rechtsanwälte. 312 Mitglieder der "Paulskirche" waren Richter, Staats- oder Kommunalbeamte. Zusammen mit den Lehrern und 49 Universitätsprofessoren zählte der Konvent 436 Beamte. Nur 60 Abgeordnete kamen aus der gewerblichen Wirtschaft, 4 Handwerker darunter, und gerade einmal 46 aus der Landwirtschaft. Im Übrigen: Frauen waren weder wählbar noch hatten sie Wahlrecht.

Während die Kleinbauern nur durch einen einzigen Delegierten repräsentiert waren, fehlten Arbeiter völlig. Von ihrer beruflich-sozialen Zusammensetzung her war die Frankfurter Nationalversammlung also eindeutig ein Akademiker-, Beamten- und Juristenparlament. Sie war also ein demokratisch gewähltes Parlament von Honoratioren, in dem nicht das Besitzbürgertum (die "Bourgeoisie"), sondern das Bildungsbürgertum den Ton angab.

Abgeordneter Gustav Mevissen

Unter den 35 Abgeordneten aus der Rheinprovinz, von denen mehrere in auswärtigen Wahlkreisen gewählt wurden, überwogen die Befürworter einer konstitutionell-parlamentarischen Monarchie. In Frankfurt war der rheinische Liberalismus in seinen verschiedenen Facetten u. a. durch die Großunternehmer Hermann von Beckerath (1801-1870), Gottfried Ludolf Camphausen (1803-1890) und Gustav Mevissen (1815-1899) sowie Franz Raveaux (1810-1851) und Karl Stedmann (1804-1878) vertreten, zu denen sich die Bonner Historiker Ernst Moritz Arndt (1769-1860) und Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860) gesellten. Den rheinischen Katholizismus repräsentierten neben anderen der Jurist August Reichensperger (1808-1895) sowie die Bonner Theologieprofessoren Johann Wilhelm Joseph Braun (1801-1863), Franz Xaver Dieringer (1811-1876) und Franz Peter Knoodt (1811-1889). Der Bonner Theologe und Professor für Kunstgeschichte Gottfried Kinkel (1815-1882) saß als radikaler Republikaner in der Nationalversammlung. Von den Professoren waren allerdings mehrere keine gebürtigen Rheinländer.


Anfangs gab es deutlichen Zuspruch, fast Begeisterung für die ersten frei gewählten deutschen Parlamentarier. Die ersten erkämpften Rechte bereiteten dem Parlament aber auch große Probleme. Im März 1849 wurden schließlich die Grundrechte und die Reichsverfassung verabschiedet. Das künftige Deutschland sollte eine parlamentarische Monarchie sein und die deutschen Landesteile ohne Österreich umfassen (großdeutsche vs. kleindeutsche Lösung). Die Kaiserkrone sollte der König von Preußen tragen. Der lehnte ab mit der Bemerkung, er wolle keinen Reif aus Dreck und Lehm tragen, an dem der Ludergeruch der Revolution hafte. Gewaltsame Auseinandersetzungen waren die Folge. In vielen rheinischen Städten kam es zu heftigen Konflikten, die alle mit der Niederlage der aufständischen Bevölkerung endeten. Trotz des Zusammenbruchs der ersten Demokratiebewegung in Deutschland ließen auf Dauer fünf wichtige Themen die Spuren der Revolution sichtbar werden:

In den vierziger Jahren verstärkte sich auch im Rheinland der Wunsch nach einer geeinten Nation, nach einem geeinten Deutschland. Sicherlich spielte dabei eine Rolle, dass Frankreich immer wieder die Forderung erhob, den Rhein als Grenze seines Territoriums zu akzeptieren. Das Rheinlied des Bad Godesberger Gastwirts Becker ("Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein, ob sie wie gier'ge Raben sich heiser darnach schrei'n..") sollte den rheinischen Schlusspunkt unter die Debatte ziehen. Beckers Lied wurde Jahre später durch "Die Wacht am Rhein" abgelöst, ohne einen politischen Erfolg bewirkt zu haben.

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