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Die „Reichsjugendführung" (RJF) legte die Richtlinien fest, nach denen Kinder und Jugendliche im NS-Sinne zu erziehen waren und für die Zwecke des Regimes eingesetzt werden sollten. An ihrer Spitze stand der "Jugendführer des Deutschen Reiches".
Die RJF beobachtete argwöhnisch jedes abweichende Verhalten, um umgehend mit Verfolgungs- und Strafmaßnahmen reagieren zu können. Dabei war sie nur zu schnell bereit, alles ihr nicht genehme Verhalten Jugendlicher zu kriminalisieren.
Die Tendenz zur Kriminalisierung zog sich durch das gesamte Berichtswesen von RJF und HJ. So beurteilte der Lagebericht "Kriminalität und Gefährdung der Jugend" die "Cliquen- und Bandenbildung" in den Städten als "eine der gefährlichsten Erscheinungen sowohl auf kriminellem wie auch auf dem Gebiet der politischen Zersetzung der Jugend". Solche Gruppen wurden nicht nur kriminalisiert, sondern in die Nähe bündischen oder "marxistischen" Ideenguts gerückt, was sie zu "staatsgefährdenden Elementen" machte.