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Restaurationspolitik und Verarmungsprozesse in der Bevölkerung hatten in vielen Staaten Mitteleuropas bürgerlich-liberale Bestrebungen nach demokratischen Reformen, verbunden mit dem Streben nach nationaler Einheit und Unabhängigkeit, geweckt. Sie mündeten ab 1830 in vielen Herrschaftsgebieten immer wieder in Unruhen, Aufständen und Revolten. Wie ein Funke im Pulverfass wirkte in vielen europäischen Staaten, so auch in deutschen Fürstentümern und im Königreich Preußen, französische Februarrevolution von 1848, die die Herrschaft des Königs beendet und zur Ausrufung der Zweiten Französischen Republik geführt hatte. Schon im März kam es vielerorts auf deutschen Boden zu Revolutionen. Das Ausbrechen revolutionärer Ereignisse im März des Jahres 1848 kündigte sich wie ein Wetterleuchten an. Diese Zeit wird daher auch Vormärz genannt.
Liberale Politiker, u. a. auch aus dem Rheinland und Westfalen, stellten jetzt öffentlich Forderungen wie die nach einer konstitutionellen Verfassung, Pressefreiheit und unabhängigen Schwurgerichten. Bei einer Gemeinderatssitzung Anfang März 1848 in Köln übergab der Arzt Andreas Gottschalk die „Kölner Petition" mit Forderung der Gesetzgebung und Verwaltung durch das Volk, Schutz der Arbeit und Sicherheit der Lebensbedürfnisse. Der Protest von Arbeitern und Handwerkern in Aachen, Trier, Elberfeld, Düsseldorf, Solingen und Krefeld gegen Fabrikarbeit, Maschinisierung und Lohndrückerei sollte gebündelt werden, aber viele Berufszweige blieben passiv. Es kam nicht zum großen Schichten übergreifenden Aufstand gegen die Regierung oder gar Umsturz.
Aber bereits Ende August sorgte die Verhaftung von Ferdinand Freiligrath, dem bekannten und beliebten dichterischen „Trompeter der Revolution", für Aufruhr. Eine zweite Welle der revolutionären Erregung schlug empor und der König löste im November 1848 die Nationalversammlung auf. Die Reaktion und die alten Kräfte setzten sich durch und erlangten ihre Macht zurück. Im Dezember 1848 wurde daraufhin vom König eine Verfassung oktroyiert.
Die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche erarbeitete jedoch weiterhin parallel eine Reichsverfassung, die im März 1849 verabschiedet wurde. Demnach sollte das künftige Deutschland eine parlamentarische Monarchie mit der „kleindeutschen Lösung" sein – die deutschen Landesteile ohne Österreich. Außerdem wurde darin der Wunsch nach nationaler Einheit deutlich.